Basis für Vertragsangebot festlegen
Erläuterung
Wenn ein Angebot versandbereit ist, muss eine Basis für das Angebot festgelegt werden. Dies dient dazu sicherzustellen, dass alle erforderlichen Details auf dem abgesendeten Vertrag nachverfolgt werden können. Später kann die Ausschreibungsbasis sowohl mit der Vertragsbasis als auch mit der derzeitigen Vertragsrevision verglichen werden.
Beim Festlegen der Basis des Angebots wird die aktive Vertragsrevision automatisch gesperrt (wenn dies nicht bereits erfolgt ist).
Voraussetzungen
- Der Vertrag mit Positionen und Elementen muss vorhanden sein.
- Der Vertragsstatus muss „Eingereicht“, „Vergeben“ oder „Zur Prüfung“ sein.
- Es muss eine aktive Vertragsrevision vorhanden sein.
Systemauswirkungen
- Die aktive Revision wird als Basis festgelegt und gesperrt. Es werden keine weiteren Änderungen an dieser Revision zugelassen. Es ist möglich, die Revision wieder zu entsperren und zu aktualisieren, aber es wird nicht empfohlen, dies zu tun, da dadurch der Verfolgungsverlauf ungültig werden könnte.
- Die Ausschreibungsbasis wird auf „Ja“ gesetzt.