Basis für Vertragsangebot festlegen

Erläuterung

Wenn ein Angebot versandbereit ist, muss eine Basis für das Angebot festgelegt werden. Dies dient dazu sicherzustellen, dass alle erforderlichen Details auf dem abgesendeten Vertrag nachverfolgt werden können. Später kann die Ausschreibungsbasis sowohl mit der Vertragsbasis als auch mit der derzeitigen Vertragsrevision verglichen werden.

Beim Festlegen der Basis des Angebots wird die aktive Vertragsrevision automatisch gesperrt (wenn dies nicht bereits erfolgt ist).

Voraussetzungen

Systemauswirkungen