Diese Aktivität dient zum Definieren von Vergütungsarten. Es ist möglich, die einzelnen Vergütungsarten aufzuführen, die in der Liste enthalten sein sollen
Sie können aus einer Liste der hier definierten Vergütungsarten wählen, wenn Sie
Vergütungsdatensätze auf der Registerkarte Vergütung auf der Seite
Mitarbeiterstamm oder auf der Seite Vergütungsinformationen erfassen und
ändern.
Vergütungsarten können hinzugefügt, bearbeitet, gelöscht, dupliziert oder aktiviert/gesperrt
werden.
Hier können alle Vergütungsarten, einschließlich der Grundvergütung oder anderer Arten wie
Boni oder Provisionen, definiert werden.
Eine Grundvergütung-Vergütungsart muss als solche definiert werden, indem Sie die Option im Feld "Grundvergütung" aktivieren; es kann nur eine Grundvergütung-Vergütungsart definiert werden. Eine Grundvergütung-Vergütungsart kann nach dem Speichern nicht mehr gelöscht oder gesperrt werden.
Abhängige Vergütungsarten sind Vergütungsarten, die als Prozentsatz einer Grundvergütung
berechnet werden können. Diese können durch Aktivieren der Option im Feld Berechnung vom
Grundvergütung definiert werden.
Für abhängige Vergütungsarten kann im Feld Prozentsatz ein Standardprozentsatz festgelegt
werden.
Wenn Sie den Standardprozentsatz einer abhängigen Vergütungsart beim Speichern von
Vergütungsdatensätzen auf der Registerkarte Vergütung in der Mitarbeiterdatei oder auf den Seiten
mit den Vergütungsinformationen für Mitarbeiter weiterhin bearbeiten möchten, aktivieren Sie die
Option im Feld Standardprozentsatz ändern. Wenn Sie den voreingestellten Prozentsatz sperren möchten, um
zu verhindern, dass der Prozentsatz einer abhängigen Vergütung auf den oben genannten Seiten
geändert wird, deaktivieren Sie die Option.
Wenn Sie diese Vergütungsart in die Berechnung des Vergütungserhöhungsbudgets einbeziehen
möchten, aktivieren Sie den Kippschalter im Feld "In Budget einbeziehen".
Wenn Sie möchten, dass diese Vergütungsart in der Vergütungsübersicht angezeigt wird,
deaktivieren Sie die Option im Feld "In Vergütungsübersicht anzeigen".
Es gibt keine besonderen Voraussetzungen.
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