Durch die standortübergreifende Planung können eine Reihe von Standorten zusammen als interne Lieferkette geplant werden. Interne Lieferketten werden über Umlagerungsaufträge behandelt, eine vereinfachte Form von Aufträgen zwischen verschiedenen Standorten. Die standortübergreifende Struktur basiert auf den Planungsfunktionen einer einzigen Stückliste, um die für eine standortübergreifende Planung erforderlichen Informationen bereitzustellen. Die Verbindungen werden über die Lieferanten-Artikeldatensätze für zwischen einem Standort und einem anderen internen Lieferanten verteilten Artikeln definiert. Die standortübergreifende Planungsverbindung wird unter Lieferant für Einkaufsartikel definiert.
Die standortübergreifende Planung kann nur durchgeführt werden, wenn Planungsnetzwerke definiert
wurden. Die Definition zwischen verschiedenen Standorten geplanter Artikel unterscheidet sich von den Definitionen
des Planungsnetzwerks. Daher werden standortübergreifende Artikeldefinitionen nicht durch Planungsnetzwerke
eingeschränkt. Wenn für ein Planungsnetzwerk eine standortübergreifende Planung durchgeführt
wird, werden nur die Untermengen der standortübergreifenden Artikelstruktur im Planungsnetzwerk geplant.
Umlagerungsaufträge werden für intern bezogene Artikel durch standortübergreifende Planungssysteme
generiert.
Artikel können von einer Mischung aus Fertigungsorten, internen Standorten und externen Lieferanten bezogen
werden. Intern bezogene Verbindungen werden über die standortübergreifende Planungsanzeige definiert.
Diese Bestandsartikel müssen in allen unterschiedlichen internen Standorten die gleiche Artikelnummer
aufweisen. Beispielsweise geht bei Standort A Artikel X von den Standorten B und C ein, wo er
gefertigt wurde. Diese Beziehung wird durch standortübergreifende interne Lieferanten für Artikel X
auf Standort A definiert, mit einer Lieferantenaufteilung von 50 % an den internen Lieferanten für
Standort B und 50 % an den internen Lieferanten für Standort C. Dadurch ergibt sich die
folgende standortübergreifende Artikelstruktur.

Beim Erstellen standortübergreifender Artikelverbindungen wird eine Überprüfung vorgenommen, damit in den erstellten standortübergreifenden Artikelstrukturen keine Schleifen entstehen. Ein Standort kann einen anderen mit demselben Artikel versorgen. Die Beziehung kann jedoch nur eingleisig verlaufen. Eine bidirektionale Beziehung ist nicht möglich, wie im Beispiel mit Artikel Y aufgezeigt.

Die Prüfung umfasst die folgenden Elemente:
·Ein übergeordneter Artikel kann in der standortübergreifenden Artikelstruktur keine Verbindung zu sich selbst haben, definiert als Artikelkomponente.
· Für jeden Stücklistentyp (BOM) (z. B. Herstellung, Reparatur usw.) wird eine separate Prüfung vorgenommen, genau wie bei den Schleifenprüfungen in der aktuellen Struktur.
· Prüfungen für standortübergreifende Strukturschleifen werden durch die folgenden Ereignisse ausgelöst:
o Hinzufügen oder Aktualisieren eines Struktur-Datensatzes
o Hinzufügen eines Standorts zu den Bezugsmöglichkeiten eines standortübergreifenden Artikels
o Ändern des Bestellcodes der Materialbedarfsplanungsmethode K (Pseudoplanung), T (Primärplanung Stufe 0 Scheinbaugruppe) oder O (Primärplanung Stufe 0 Artikel)
„Standortübergreifende Planung“ unter Lieferant für Einkaufsartikel gibt an, dass der
Artikel mit dem internen Lieferanten standortübergreifend geplant ist. Die Anzeige für die
standortübergreifende Planung definiert die Verbindungen zwischen internen Standorten, die eine
standortübergreifende Artikelstruktur aufbauen. Für eine standortübergreifende Planung muss der
Bestandsartikel an beiden Standorten vorhanden sein. Ein Artikel mit standortübergreifender Planung wird von
den Funktionen für Auftragsplanung und Beschaffung berücksichtigt, z. B. Berechnung der
nächsten Stufe, Materialbedarfsplanung, Primärplanung, geplante Lieferzusage und Kalkulation. Wenn ein
Bestellvorschlag erstellt wird, werden Umlagerungsaufträge zum Verarbeiten dieses Artikels beim internen
Lieferanten verwendet. Die „Standortübergreifende Planung“ ist nur für interne Lieferanten
gedacht, nicht für externe. Wenn „Standortübergreifende Planung“ nicht aktiviert ist, wird
der Planungsprozess auf dieser Stufe angehalten und die Anforderungen werden nicht an den internen Lieferanten
weitergeleitet.
Die standortübergreifende Kostenweitergabe kann nur für Artikel durchgeführt werden, für die
Definitionen für Beschaffungs-Bezugsregeln auf internen Standorten vorhanden sind. Für die
standortübergreifende Kostenweitergabe wird die standardmäßige Kostenweitergabe eingesetzt. Durch
die standortübergreifende Kostenweitergabe werden die Kosten zwischen Standorten lediglich für die
Inter-Site-Materialkostenklasse 510 weitergegeben. Alle anderen Kosten werden nach wie vor auf Standortbasis
kalkuliert.