Diese Aktivität dient zum Schließen eines Fremdleistungsvertrags.
Nachdem alle Buchungen auf einem Fremdleistungsvertrag abgeschlossen sind, kann der Fremdleistungsvertrag geschlossen werden.
In der Regel kann der Vertrag nicht geschlossen werden, wenn bescheinigte Werte nicht vollständig
fakturiert und vollständig bezahlt wurden. Obwohl alle nicht verwendeten gebundenen Kosten ausgeglichen
wurden, kann der Fremdleistungsvertrag also nicht geschlossen werden, wenn noch Einbehalte verbleiben und Werte
bescheinigt, fakturiert und bezahlt werden müssen.
Da die aktuelle Lösung die Abstimmung, den Ausgleich von Einbehalten die freigegeben oder umgekehrt werden
müssen und sonstige Werte, die fakturiert oder bezahlt werden müssen, nicht unterstützt, müssen
Sie die Abstimmung und den Ausgleich manuell vornehmen. Dies bedeutet, dass verbleibende Abstimmungen freigegeben
werden können, indem eine Standardbewertung erstellt wird, und wenn ein verbleibender Einbehalt, der
umzukehren ist, vorhanden ist, sollte ein M-Beleg manuell erstellt werden. Außerdem kann der zu zahlende
Gesamtbetrag durch Erstellen einer Standardbewertung verringert werden.
Nachdem der Fremdleistungsvertrag geschlossen wurde, ist es nicht möglich, Buchungen durchzuführen oder
neue am Fremdleistungsvertrag und seinen Positionen und Posten vorzunehmen.